Gültig ab 01.04.2025

Der Verwaltungsrat der Genossenschaft Seniorenwohnungen Grosshöchstetten erlässt folgendes

 

Reglement

über die Benützung des Gemeinschaftsraumes an der Viehmarktstrasse 8,
3506 Grosshöchstetten

Grundsatz
Art. 1
 Der Gemeinschaftsraum kann an Dritte vermietet werden.

Die Benützung des Gemeinschaftsraumes durch Mieter der Seniorenwohnungen (Viehmarktstrasse 6 und 8) haben Vorrang.

Über die Vermietung entscheidet grundsätzlich die Verwaltung der Genossenschaft Seniorenwohnungen Grosshöchstetten.

Es wird festgehalten, dass keine lärmenden, übelriechenden und die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnungen einschränkenden oder in irgend einer Form beeinträchtigenden Anlässe im Gemeinschaftsraum durchgeführt werden dürfen.

 

Gesuche um Benützung
Art. 2
 Gesuche um Benützung des Gemeinschaftsraumes sind bei der Verwaltung der Genossenschaft Seniorenwohnungen Grosshöchstetten einzureichen.

 

Gebührenpflicht

Art. 3  Die gelegentliche Benützung des Gemeinschaftsraumes inkl. Küche und Geschirr durch oder für die Mieter ist unentgeltlich.

Die periodische oder kommerzielle Benützung des Gemeinschaftsraumes inkl. Küche und Geschirr durch oder für die Mieter ist grundsätzlich entgeltlich. Der Verwaltungsrat kann Ausnahmen bewilligen.

Die Benützung des Gemeinschaftsraumes inkl. Küche und Geschirr durch Nichtmieter ist grundsätzlich entgeltlich.

 

Gebühren
Art. 4  Die Gebühr für eine einmalige Benützung beträgt CHF 50.00 pro Halbtag oder Abend.

Der Verwaltungsrat kann Pauschalgebühren festlegen und Ausnahmen bewilligen.

 

Benützungskalender

Art. 5  Die Hauswartung führt einen offiziellen und verbindlichen Benützungskalender. Sie nimmt die Reservationen von privaten Anlässen und von Veranstaltungen vor. Regelmässige Veranstaltungen und Reinigungszeiten sind vorgemerkt. Die Hauswartung ist dafür besorgt, dass in beiden Häusern ein aktueller Benützungsplan (monatsweise) aufgehängt wird.

Ausserhalb der eingetragenen Anlässe ist der Raum für die Bewohner der Genossenschaftswohnungen jederzeit frei zugänglich. Die Benützung des Raumes nach 22.00 Uhr ist zu unterlassen.

 

Mithilfe Hauswartung und deren Entschädigung

Art. 6  Die allfällige Mithilfe der Hauswartung ist jeweils vorgängig mit dieser zu vereinbaren.

Die Entschädigung von Nichtmietern oder von Mietern bei periodischer oder kommerzieller Benützung des Gemeinschaftsraumes an die Hauswartung für Vorbereitung, Präsenzzeit und Reinigung (Personalkosten) beträgt grundsätzlich CHF 35.00 pro Stunde.

 

Haftung

Art. 7  Der Gemeinschaftsraum ist grundsätzlich in gereinigtem Zustand und so zu verlassen, wie er angetreten wurde. Der Raum ist nach der Benützung der Hauswartung zu übergeben und allfällige Schadensmeldungen sind ihr ebenfalls mitzuteilen.

Der Benützer haftet gegenüber der Genossenschaft Seniorenwohnungen Grosshöchstetten für alle Schäden, die durch die Benützung entstanden sind. Schäden werden auf Kosten des Verursachers im Auftrag der Genossenschaft Seniorenwohnungen Grosshöchstetten repariert.

 

Inkrafttreten

Art. 8  Dieses Reglement ersetzt die Bestimmungen vom 23.08.2011 und tritt am 1. April 2025 in Kraft.