Zur Information ein Auszug aus dem Reglement zur Benützung des Gemeinschaftsraums:

 

Art. 3

Die gelegentliche Benützung des Gemeinschaftsraumes inkl. Küche und Geschirr durch oder für die Mieter ist unentgeltlich.

 

Die periodische oder kommerzielle Benützung des Gemeinschaftsraumes inkl. Küche und Geschirr durch oder für die Mieter ist grundsätzlich entgeltlich. Der Verwaltungsrat kann Ausnahmen bewilligen.

Die Benützung des Gemeinschaftsraumes inkl. Küche und Geschirr durch Nichtmieter ist grundsätzlich entgeltlich.

 

Wie reserviere ich den Raum für ein Fest etc.?

Bitte frühzeitig Kontakt aufnehmen mit der Hauswartin. Sie wird den Anlass dann auf dem Belegungsplan einschreiben. So werden Doppelspurigkeiten vermieden.

Es gilt zu beachten, dass die industrielle Abwaschmaschine nur vom Mittagstisch benutzt werden darf.

 

Wie hinterlasse ich den Raum nach dem Fest?

Nach dem Fest muss der Raum sauber geputzt und so wie man ihn übernommen hat hinterlassen werden. Die Fenster müssen geschlossen sein. Allfällige Probleme oder Missgeschicke sind der Hauswartin zu melden. Für zusätzlichen Aufwand der Hauswartin wird die Arbeitszeit in Rechnung gestellt.

 

Genossenschaft Seniorenwohnungen

Der Verwaltungsrat

Grosshöchstetten, Juni 2021

 

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